Allgemeine Reisebedingungen
Bitte beachten Sie die folgenden Richtlinien
1. Preise
Die Preise verstehen sich für das laufende Jahr. Preisänderungen vorbehalten.
2. Leistungsart
Bei den von Edelweiss Rentals angebotenen Leistungen handelt es sich um die Vermittlung von Beherbergungsverträgen zwischen Gast und Beherberger.
3. Abschluss des Vertrages
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages erfolgt zwischen Gast und Beherberger. Der Gast stellt eine Buchungsanfrage an Edelweiss Rentals. Der Gast bekommt ein Angebot von Edelweiss Rentals. Wenn der Gast dieses Angebot bestätigt, bekommt er eine Buchungsbestätigung von Edelweiss Rentals mit Höhe und Termin des zu leistenden Anzahlungs- und Restzahlungsbetrages. Erst nach Eingang der Zahlung ist der Beherbergungsvertrag für Kunde, Beherberger und Edelweiss Rentals verbindlich.
4. Bezahlung
Die Anzahlung beträgt 40% des Reisepreises und ist innerhalb von 3 Tagen nach Buchungsabschluss fällig. Der restliche Reisepreis ist spätestens 8 Wochen vor Anreise zu bezahlen. Sie können uns entweder anrufen und Ihre Kreditkartendetails durchgeben unter +43 (0)6769216392 oder den Betrag auf unser Bankkonto überweisen:
Edelweiss Rentals:
IBAN: AT
SWIFT/BIC:
Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Gastes.
5. Haftung von Edelweiss rentals
Die Ausschreibung der Mietobjekte wurde nach bestem Wissen, Besichtigung und nach den Angaben des Beherbergers erstellt, für eventuelle Abweichungen z.B. aufgrund späterer Änderungen wird von Edelweiss Rentals keine Haftung übernommen.
6. Haftung des Beherbergers
Der Beherberger haftet für die ordnungsgemässe Bereitstellung der Ferienunterkunft zum vereinbarten Termin. Für eine Beeinflussung der Ferienunterkunft durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung der Ferienunterkunft aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich muss der Beherberger ein Ersatzobjekt finden, welches vom Gast ausdrücklich akzeptiert wird.
Die Nutzung der Ferienunterkunft einschliesslich aller dazugehörigen Aussenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung, der Beherberger übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Gast ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst verantwortlich, der Beherberger übernimmt keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Er haftet auch nicht für Beeinträchtigungen durch Baulärm auf benachbarten Grundstücken.
7. Haftung, Rechte + Pflichten des Gastes
Der Gast haftet für die pünktliche Zahlung laut Beherbergungsvertrag. Die Ferienunterkunft muss pfleglich behandelt werden und in ordentlichem Zustand verlassen werden: Das Geschirr muss gespült und der Müll entsprechend den örtlichen Bedingungen entsorgt werden. Für die Endreinigung sorgt der Beherberger bzw. Alpen Apartments. Der Gast haftet persönlich für die von ihm, seiner Mitbewohner, mitgebrachter Tiere oder die von Besuchern verursachten Schäden an der Ferienunterkunft. Schäden sind dem Beherberger oder Alpen Apartments unverzüglich zu melden. Der Gast verpflichtet sich, bei auftretenden Schäden oder Störungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung derselben beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Die Kaution (Sicherheitsdeposit) wird bei Anreise auf der Kreditkarte des Gastes gesichert und innerhalb von 30 Tagen wieder freigegeben, Schadensfreiheit vorausgesetzt.
Stellt der Gast am Mietobjekt Mängel fest, so kann er Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich an Edelweiss Rentals: Mobile: +43 (0) 6769216392
damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen bzw. Ersatz zu stellen.
Der Gast kann eine Minderung des Mietpreises bzw. Schadensersatz verlangen, wenn er den Mangel nachweislich Edelweiss Rentals oder dem Beherberger angezeigt und um Abhilfe gebeten hat und die vereinbarten Leistungen nicht erbracht wurden. Ansprüche sind Edelweiss Rentals gegenüber innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Mietzeit geltend zu machen.
8. An- und Abreise - vergessene Gegenstände
Anreise sofern nicht anders vermerkt, zwischen 16.00 und 19.00 Uhr. Der Gast verpflichtet sich, seine Ankunft dem Beherberger oder Edelweiss Rentals mitzuteilen, sofern dies nicht zur vertraglich geregelten Zeit geschehen kann. Am Abreisetag müssen die Ferienunterkünfte bis spätestens 10.00 Uhr verlassen werden und im gleichen Zustand wie bei Übernahme übergeben werden. Der Beherberger oder Edelweiss Rentals kontrolliert die Ferienunterkünfte und organisiert End- und Wäschereinigung.
Vergessene Gegenstände werden maximal 4 Wochen aufbewahrt.
9. Rücktritt durch den Gast - Stornogebühr
Wird die Buchung bis 90 Tage vor Anreise storniert oder abgeändert, wird keine Stornogebühr erhoben.
Wird die Buchung bis 30 Tage vor Anreise storniert oder abgeändert, entstehen Stornokosten in Höhe von 40% vom gesamten Reisepreis.
Wird die Buchung bis 7 Tage vor Anreise storniert oder abgeändert, entstehen Stornokosten in Höhe von 80% vom gesamten Reisepreis.
Wird die Buchung später storniert oder im Falle von Nicht-Erscheinen, entstehen Stornokosten in Höhe von 100% vom gesamten Reisepreis.
Die Stornierung der Buchung muss in schriftlicher Form per E-Mail oder Brief an Edelweiss Rentals erfolgen.
Termin – und Zieländerungen gelten als Rücktritt und Neuanmeldung.
10. Versicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung zusammen mit der Buchung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Buchung. Der Beherberger bzw. Edelweiss Rentals übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Gast während der Beherbergungszeit. Für den Gast und sein Eigentum ist keine Versicherung abgeschlossen.
11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Beherberger oder von Edelweiss Rentals zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Gastes auf anteilige Rückerstattung.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Gast selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Gastes, auch wenn diese Verordnungen erst nach der Buchung geändert wurden.
13. Nachsatz
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit aller Bedingungen zur Folge.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Gast, Beherberger und Edelweiss Rentals entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Zell am See.
Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
Dieses Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006).